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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03   

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https://dejure.org/2005,15850
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03 (https://dejure.org/2005,15850)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.02.2005 - L 6 U 398/03 (https://dejure.org/2005,15850)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - L 6 U 398/03 (https://dejure.org/2005,15850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Rücknahme eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts; Zulässigkeit des Berufens auf die Bindungswirkung ohne jede Sachprüfung seitens der Verwaltung; Vorrang der materiellen Gerechtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit von Entscheidungen bei Ansprüchen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Rücknahme eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts; Zulässigkeit des Berufens auf die Bindungswirkung ohne jede Sachprüfung seitens der Verwaltung; Vorrang der materiellen Gerechtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit von Entscheidungen bei Ansprüchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGG § 109 § 77
    Bindungswirkung eines Verwaltungsaktes bei der Überprüfung nach § 44 SGB X

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 57/96

    Einlkommensanrechnung bei einer wiederkehrenden Leistung, Anrechenbarkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Das bedeutet allerdings nicht, dass die Prüfung auf die vom Antragsteller vorgebrachten Einwände beschränkt ist (BSGE 79, 297, 299).

    Ergeben sich aber im Einzelfall keine Anhaltspunkte für die sachliche Unrichtigkeit des bindenden Verwaltungsakts, so beschränkt sich die Entscheidung auf die vom Antragsteller vorgebrachten Einwände und lässt die Bindungswirkung im Übrigen unberührt (BSGE 79, 297, 299).

  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Die Verwaltung soll nicht durch aussichtslose Anträge, die beliebig oft wiederholt werden könnten, immer wieder zu neuen Sachprüfungen gezwungen werden (BSGE 68, 180, 182; vgl. auch Friedrich, aaO, 263 und Jung, SGb 2002, 1, 2 ff.).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Wenn die Rechtswidrigkeit des bindenden Bescheides erkannt wird, spielen fehlende neue tatsächliche Argumente keine Rolle (BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 8).
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Nur wenn die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ursprünglich nicht beachtete Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung wesentlich sind, ist ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden (BSGE 63, 33, 35 f.; 88, 75, 79; s. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens Gesetzliche Unfallversicherung, § 44 SGB X Anm. 3.1).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Nur wenn die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ursprünglich nicht beachtete Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung wesentlich sind, ist ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden (BSGE 63, 33, 35 f.; 88, 75, 79; s. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens Gesetzliche Unfallversicherung, § 44 SGB X Anm. 3.1).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Grundsatzes der mündlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Es kennt keine dem § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz vergleichbare Regelung, die es der Behörde erlaubt, ein Wiederaufgreifen des abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens unter Berufung auf die Bindungswirkung früherer Bescheide abzulehnen, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat und der Antragsteller keine neuen Beweismittel vorlegen kann (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 2 U 32/02 R = NZS 2004, 660 mit krit. Anm. von Friedrich).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Dem muss er nicht - auch nicht nach § 109 SGG - nachgehen (BSGE 78, 207, 213; vgl. auch BSGE 77, 140, 144 und BGH NJW-RR- 1995, 722).
  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 26/94

    Geburtsdatum als anspruchsbegründende Tatsache für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2005 - L 6 U 398/03
    Dem muss er nicht - auch nicht nach § 109 SGG - nachgehen (BSGE 78, 207, 213; vgl. auch BSGE 77, 140, 144 und BGH NJW-RR- 1995, 722).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2019 - L 1 R 203/16
    In einem solchen Fall sei auch die gerichtliche Kontrolle auf die Frage des Vorliegens neuer Tatsachen oder Erkenntnisse beschränkt; sei diese zu verneinen, habe eine erneute Sachprüfung nicht zu erfolgen (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. Februar 2005 - L 6 U 398/03).

    Nur wenn die Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ursprünglich nicht beachtete Tatsachen oder Erkenntnisse vorliegen, die für die Entscheidung wesentlich sind, ist ohne Rücksicht auf die Bindungswirkung erneut zu entscheiden (vgl. Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 3. Februar 2005 - L 6 U 398/03 - Rdziff. 18 unter Hinweis auf BSGE 63, 33, 35f; 88, 75, 79).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2009 - L 17 U 256/08

    Verwaltungsverfahren - Anwendung des § 44 Abs. 1 SGB X - Prüfungsumfang und

    Soweit die Klägerin im Laufe des Berufungsverfahrens die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG beantragt hatte, war diesem Antrag mithin nicht zu entsprechen, weil eine erneute Sachprüfung auch über § 109 SGG nicht in Betracht kam (Senatsurteil vom 19.10.2005 - L 17 U 257/04; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2005 - L 6 U 398/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2017 - L 9 U 2434/15
    Ergeben sich im Rahmen der Überprüfung keine Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der bindenden Entscheidung und hat der Antragsteller keine neuen Tatsachen oder Erkenntnisse vorgetragen, darf sich nicht nur der Sozialleistungsträger ohne erneute Sachprüfung auf die Bindungswirkung berufen, sondern auch die gerichtliche Kontrolle ist auf die Frage des Vorliegens neuer Tatsachen oder Erkenntnisse beschränkt; die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG kann dann abgelehnt werden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.12.2009 - L 17 U 256/08 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2005 - L 6 U 398/03 -, Juris).
  • SG Aachen, 30.09.2011 - S 6 U 193/10

    Ausgangsbescheid wird nicht wegen unrichtiger Rechtsanwendung i.S.d. § 44 Abs. 1

    Werden deshalb im Rahmen des Zugunstenverfahrens keine neuen Tatsachen vorgebracht, besteht auch kein Anspruch auf gutachtliche Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGG (LSG Niedersachsen-Bremen 3.2.2005 - L 6 U 398/03 = juris Rz 24; LSG Nordrhein-Westfalen 2.12.2009 - L 17 U 256/08 = juris Rz 31; Merten, in: Hauck/Noftz, § 44 SGB X Rdnr. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2005 - L 6 U 309/02
    Die Verwaltung soll nicht durch aussichtslo-se Anträge, die beliebig oft wiederholt werden könnten, immer wieder zu neuen Sachprüfungen gezwungen werden (BSGE 68, 180 ff; Jung, SGb 2002, 1 ff; vgl hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 2005, - L 6 U 398/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2010 - L 6 U 290/04
    Die Verwaltung soll nicht durch aussichtslose Anträge, die beliebig oft wiederholt werden könnten, immer wieder zu neuen Sachprüfungen gezwungen werden (BSGE 68, 180 ff.; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 2005 - L 6 U 398/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 6 U 169/05
    Die Verwaltung soll nicht durch aussichtslose Anträge, die beliebig oft wiederholt werden könnten, immer wieder zu neuen Sachprüfungen gezwungen werden (BSGE 68, 180 ff; Jung, SGb 2002, 1 ff; vgl hierzu auch Urteile des erkennenden Senats vom 3. Februar 2005, - L 6 U 398/03 - sowie vom 21. Februar 2005, - L 6 U 309/02-).
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